Gruppen im Parlament

Mit lediglich drei Mandaten ist die Partei "Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler" bei der Wahl am 14. September 2014 in den Landtag Brandenburg eingezogen. Zur Bildung einer Fraktion fordert die Geschäftsordnung des Landtags jedoch die Mindeststärke von vier Mitgliedern.


Da die Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg die Möglichkeiten zur Bildung einer Gruppe nicht kennt, haben die drei Abgeordneten der BVB/FW bereits in der ersten Landtagssitzung einen Antrag zum Thema Gruppenbildung eingebracht.


Wie gehen andere Landesparlamente mit Gruppen um? Wie sieht es im Bundestag aus? Eine kurze Einführung zum Thema bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download an:


Gruppen im Parlament
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