Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes
(Grundgesetz, Artikel 45d)
Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt geheim und besteht aus elf Abgeordneten. Die Bundesregierung hat die Pflicht, das Gremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste
des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Dazu muss sie auch Einsicht in Akten und Dateien geben sowie die Anhörung von Mitarbeitern der Dienste gestatten. Dem
Gremium obliegen auch Kontrollaufgaben auf Grund des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.