Montag 28. Juni 2010
Kategorie: News
Übersicht zur Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. So steht es in Artikel 54 des Grundgesetzes.
Die Bundesversammlung besteht aus den "Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden".
Die genaue personelle Zusammensetzung der diesjährigen Bundesversammlung können Sie einem PDF entnehmen, das wir auf der Startseite unserer Datenbank kuerschner.info zum kostenlosen Download anbieten.